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Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Mit dem Elterngeld werden Eltern nach der Geburt Ihres Kindes finanziell unterstützt.
Das Elterngeld ersetzt in dieser Zeit das durch die Betreuung Ihres Kindes wegfallende Erwerbseinkommen.
Mütter und Väter können dadurch ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken und sich um ihr Baby kümmern.
So können Frauen und Männer Beruf und Familie besser vereinbaren.

Elterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus?

Elterngeld gibt es in drei Varianten:
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

Das Basiselterngeld wird für mindestens 2 und bis zu 12 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt, wenn nur ein Elternteil Elterngeld nutzt. Wenn beide Elternteile Elterngeld nutzen, können sie das Elterngeld zusammen für 14 Lebensmonate bekommen. Diese Monate können frei untereinander aufgeteilt werden.

Mit ElterngeldPlus kann der Bezug von Elterngeld verlängert werden. Das ElterngeldPlus ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, gibt es dafür aber doppelt so lange.

Mit dem Partnerschaftsbonus erhalten Elternteile, die beide gleichzeitig in Teilzeitarbeiten, zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Wenn ein Elternteil alleinerziehend ist, genügt es, wenn dieses alleine die Voraussetzungen erfüllt.

Basiselterngeld und ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus können frei miteinander kombiniert werden.

Welche Bezugsart für die Eltern günstiger ist, hängt von den individuellen Verhältnissen und den persönlichen Plänen insbesondere bezüglich der Erwerbstätigkeit ab.

Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich Elternteile, die:

  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,

  • mit ihrem Kind in einem Haushalt leben,

  • dieses Kind selbst betreuen und erziehen und

  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (nicht mehr als 32 Stunden in der Woche) ausüben.

  • Bei Adoption/Adoptionspflege gelten Besonderheiten.

Wie viel beträgt das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes hängt von dem monatlichen Nettoerwerbseinkommen ab, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und das nach der Geburt wegfällt.

Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent des Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro. Eltern mit niedrigeren Einkommen erhalten bis zu 100 Prozent, mindestens 300 Euro.
Daneben gibt es Zuschläge bei Mehrlingen oder älteren Kindern im Haushalt.

Das ElterngeldPlus liegt zwischen 150 und 900 Euro pro Monat.

Länger Elterngeld bei Frühchen

Wenn Ihr Kind mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, können Sie länger Elterngeld bekommen. Bis zu 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld sind möglich, abhängig vom Geburtstermin:

bei einer Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin: 1 zusätzlicher Monat Basiselterngeld

bei einer Geburt mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Termin: 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld

bei einer Geburt mindestens 12 Wochen vor dem errechneten Termin: 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld

bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Termin: 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld

Wie sonst auch, können Sie jeden dieser zusätzlichen Monate mit Basiselterngeld tauschen gegen jeweils 2 Monate mit ElterngeldPlus

Änderungen des Elterngeldes ab 2024

  • Für Geburten ab dem 1. April 2024 wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, für gemeinsam Elterngeldberechtigte von 300.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkt.
    Ab dem 1. April 2025 wird diese Grenze noch einmal auf 175.000 Euro gesenkt.

  • Für Alleinerziehende wird ab dem 1. April 2024 eine Einkommensgrenze von 150.000Euro gelten.

Der Elterngeldrechner

Mit dem Elterngeldrechner können Sie die voraussichtliche Höhe Ihres Elterngeldes berechnen.
Zusätzlich finden Sie hier auch die verschiedenen Wahlmöglichkeiten, die Sie als Eltern haben.

Zum Elterngeldrechner: familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner

Der Elterngeldantrag

Elterngeld wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Einfacher und schneller geht die digitale Antragstellung ElterngeldDigital (elterngeld-digital.de). Der Onlineantrag kann bereits sechs Wochen vor der voraussichtlichen Geburt des Kindes ausgefüllt und gespeichert werden. Der Antrag wirkt maximal drei Monate in die Vergangenheit zurück.

Weitere Informationen zum Thema Elterngeld finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/mediathek/erklaerfilm-das-elterngeld-137328

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