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Neuigkeiten

30.05.2023

Internationaler Kindertag - 1. Juni

"Gebt den Kindern Liebe, mehr Liebe und noch mehr Liebe, dann stellen sich die guten Manieren ganz von selbst ein." - Astrid Lindgren

Wir wünschen allen Kindern ganz viel Liebe, Glück und Frieden.

Es wird an einigen Orten im Landkreis am Kindertag oder an den kommenden Tagen gefeiert - viel Spaß bei sonnigem Wetter für die Kinder!

Danke an die Erwachsenen für ihre Ideen und Aktivitäten.

Warum Kinder in Deutschland gleich zweimal Kindertag feiern können, erfahren Sie hier: Warum gibt es den Kindertag zweimal? | kindersache

01.05.2023

Urlaub mit der Familie - erholsame Auszeit als Familie

Im neuen Katalog "Urlaub mit der Familie" der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung können Familien geeignete Urlaubsquartiere für ihre Bedürfnisse und zu erschwinglichen Preisen finden.

Ob am Meer, in den Bergen oder im Wald, ob Ferienhaus oder Appartement. Das Angebot richtet sich vor allem an Familien in besonderen Lebenssituationen, z.B. an Familien mit kleinen Einkommen, Alleinerziehende, Mehrkindfamilien und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung oder pflegebedürftigen Angehörigen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bag-familienerholung.de und www.urlaub-mit-der-familie.de.

12.03.2023

Energiegeld

Kurzfristige Hilfe für Menschen, die durch hohe Energiekosten in Not geraten sind -

Antragstellung ausschließlich bei den Beratungsstellen der Allgemeinen Sozialen Beratung der Caritas im Norden

Wir helfen Ihnen, wenn Ihre Energie-Rechnung zu hoch wird (caritas-im-norden.de)

Es sind bis zu 1.000 € Soforthilfe je Haushalt möglich. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich an bedürftige Familien.

Kontakt in unserem Landkreis: pamperin@skf-ludwigslust.de 03874 / 21870

31.01.2023

Zusätzliche Kinderkrankentage auch in 2023

Auch für das laufende Jahr können gesetzlich krankenversicherte Eltern in erweitertem Umfang Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen. Damit stehen jedem gesetzlich krankenversicherten Elternteil erneut 30 Kinderkrankentage pro Kind im Jahr zur Verfügung. Für Alleinerziehende sind es 60 Tage. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil im Jahr 2023 insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich dieser Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.
„Eltern können bis einschließlich 7. April 2023 Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss“, verdeutlicht Ministerin Drese. Das ist etwa dann der Fall, wenn eine Kita, Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist, einen eingeschränkten Zugang hat oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.

Pressemitteilung:
download.php (regierung-mv.de)

01.01.2023

Familienleistungen - Änderungen 2023

Neben dem Kindergeld werden ab 01.01.2023 weitere Leistungen für Familien neu geregelt.

Weitere Informationen finden Sie dazu hier: Rechtliches und Finanzielles | Familien in LUP (familien-in-lup.de)

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