Am 1. Mai 2025 ist die Reform des deutschen Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts in Kraft getreten.
Sowohl für deutsche als auch für viele binationale Familien ergeben sich dadurch neue Wahlmöglichkeiten.
Alle Informationen dazu erhalten Sie hier: Neues Namensrecht seit 1. Mai 2025 - Auswärtiges Amt