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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - ONLINE

Die Belehrung ist für alle Personen, die mit Lebensmitteln zu tun haben (ob beruflich oder im Ehrenamt), notwendig.

Jetzt geht das auch online und in über 20 verschiedenen Sprachen - ganz bequem von zu Hause oder dem Arbeitsplatz aus.

Weitere Informationen und den Link dazu finden Sie hier:

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz / Landkreis Ludwigslust-Parchim