Die Belehrung ist für alle Personen, die mit Lebensmitteln zu tun haben (ob beruflich oder im Ehrenamt), notwendig.
Jetzt geht das auch online und in über 20 verschiedenen Sprachen - ganz bequem von zu Hause oder dem Arbeitsplatz aus.
Weitere Informationen und den Link dazu finden Sie hier:
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz / Landkreis Ludwigslust-Parchim