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Familienhebammen

Gibt es im ersten Lebensjahr Ihres Kindes zusätzlichen Beratungs- und Unterstützungsbedarf? Haben Sie zum Beispiel Schwierigkeiten bei der Neuorganisation Ihres Alltags, der Ernährung und Pflege Ihres Babys? Dann könnte eine Familienhebamme Sie beratend unterstützen. Dieses ist ab Geburt bis zum 18. Lebensmonat kostenfrei möglich. Bei Fragen melden Sie sich gern bei untenstehendem Kontakt.

Link zur Landesfachstelle Familienhebammen in Mecklenburg-Vorpommern https://www.familienhebammen-in-mv.de/

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