Familienhebammen
Gibt es im ersten Lebensjahr Ihres Kindes zusätzlichen Beratungs- und Unterstützungsbedarf? Haben Sie zum Beispiel Schwierigkeiten bei der Neuorganisation Ihres Alltags, der Ernährung und Pflege Ihres Babys? Dann könnte eine Familienhebamme Sie beratend unterstützen. Dieses ist in der Regel ab der 9. Lebenswoche bis zum 1. Geburtstag kostenfrei möglich. Eine vorzeitige oder auch längere Betreuung über den genannten Zeitraum ist in begründeten Fällen möglich. Für Ihre Fragen rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns.
Regionalstandort Ludwigslust: Frau Teske
Regionalstandort Parchim: Frau Dipl.-Med. Bluhm
Link zur Landesfachstelle Familienhebammen in Mecklenburg-Vorpommern